Rechtsprechung
BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Beurteilung eines Unterhaltsanspruchs nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik - Inhalt eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs zwischen geschiedenen Ehegatten deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen mit Berührung zur DDR - Voraussetzungen ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Scheidungsfolgenstatut im innerdeutschen Kollisionsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung beider Ehegatten aus der DDR in die Bundesrepublik; Voraussetzungen des unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de , S. 61 (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- BGHZ 85, 16
- NJW 1983, 279
- MDR 1983, 117
- Rpfleger 1983, 22
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 30.11.1960 - IV ZR 61/60
Wirksamkeit sowjetzonaler Ehescheidungsurteile in der Bundesrepublik
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Das Scheidungsurteil des Kreisgerichts Halle/Saale (DDR) ist, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auch in der Bundesrepublik wirksam (BGHZ 34, 134).Der Bundesgerichtshof hat (in vor dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages ergangenen Entscheidungen) die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des Art. 17 EGBGB für die Bestimmung des Statuts des nachehelichen Unterhalts im innerdeutschen Kollisionsrecht abgelehnt und stattdessen auf den Grundsatz verwiesen, daß die in der Bundesrepublik ansässige Partei alle Rechte genießen soll, die ihr aus dem in Frage stehenden familienrechtlichen Verhältnis nach der hier geltenden Rechtsordnung zustehen würden, soweit dem nicht höhere Belange der Allgemeinheit entgegenstehen (BGHZ 34, 134, 151; vgl. auch BGHZ 42, 99, 108) [BGH 14.07.1964 - IV ZR 179/63].
Er hat daraus abgeleitet, daß sich die nachehelichen Unterhaltsansprüche jedenfalls dann nach dem Recht der Bundesrepublik richten, wenn beide Ehegatten ihren Wohnsitz bereits im Zeitpunkt der Scheidung in der Bundesrepublik hatten (BGHZ 34, 134, 152).
Die geschlechtsbezogene Anknüpfung des Art. 17 Abs. 1 EGBGB wäre nach heutigem Rechtsverständnis nicht sachgerecht (vgl. auch schon BGHZ 34, 134, 151); insoweit müßte daher von vornherein nach Ersatzlösungen gesucht werden.
Für das Scheidungsfolgenrecht und insbesondere die nachehelichen Unterhaltsansprüche ist daher weiterhin von dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits früher aufgestellten Grundsatz auszugehen, daß die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige (deutsche) Partei alle Rechte genießen soll, die ihr aus dem in Frage stehenden familienrechtlichen Verhältnis nach der hier geltenden Rechtsordnung zustehen (BGHZ 34, 134, 151).
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einem ähnlichen Fall in BGHZ 34, 134, 152 nicht entschieden.
Dies findet seine Entsprechung darin, daß - wie in der Rechtsprechung anerkannt ist - auch der Unterhalt begehrende Ehegatte in einem solchen Fall das Verschulden des anderen Ehegatten nachträglich geltend machen und seinen Anspruch darauf stützen kann (BGHZ 34, 134, 152; BGH FamRZ 1967, 141, 142).
Auch nach dem Recht der Bundesrepublik bestand für die Scheidungsklage des Ehemannes die konkurrierende Gerichtsbarkeit der DDR (BGHZ 34, 134, 139).
Die Verschuldenslage ist, wenn das anzuerkennende Scheidungsurteil des Gerichts der DDR - wie hier - keinen Schuldausspruch enthält und ein solcher auch nicht nachträglich in der Bundesrepublik erwirkt worden ist (vgl. dazu BGHZ 34, 134, 152), im Rahmen der Entscheidung über den Unterhaltsanspruch zu prüfen (BGH FamRZ 1967, 141, 142).
Dabei können gegebenenfalls einschlägige, vom Beklagten nicht bestrittene Feststellungen in den Gründen des Scheidungsurteils verwertet werden (vgl. BGHZ 34, 134, 152).
- BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73
Grundlagenvertrag
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag ausgesprochen, daß jeder Bürger der DDR, der in den Schutzbereich der Bundesrepublik gelange, als Deutscher wie jeder Bürger der Bundesrepublik behandelt werden müsse und einen Anspruch darauf habe, nach dem Recht der Bundesrepublik vor deren Gerichten sein Recht zu suchen (BVerfGE 36, 1, 30 f.) [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73].Eine unmittelbare Anwendung der Vorschriften des internationalen Privatrechts scheidet im Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten aus, weil die DDR auch nach dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages nicht als Ausland anzusehen ist (BVerfGE 36, 1, 17, 30 [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73]; 37, 57, 64; Senatsurteil vom 5. Mai 1982 - IVb ZR 697/80 - FamRZ 1982, 785, 786, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist auch nach dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages davon auszugehen, daß die deutsche Staatsangehörigkeit - die zugleich diejenige der Bundesrepublik ist - nicht auf die Bürger der Bundesrepublik beschränkt ist und jeder Bürger der DDR, der in den Schutzbereich der Bundesrepublik und ihrer Verfassung gelangt, als Deutscher wie jeder Bürger der Bundesrepublik zu behandeln ist (BVerfGE 36, 1, 30 f.) [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73].
Daran hat sich durch das Inkrafttreten des Grundlagenvertrages nichts geändert (BVerfGE 36, 1, 30 f.) [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73].
- BGH, 18.11.1966 - IV ZR 50/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
In einem Fall in dem - wie im vorliegenden - der Ehemann schon vor der in der DDR erfolgten Ehescheidung aus der DDR in die Bundesrepublik verzogen und die Ehefrau nach der Scheidung ebenfalls hierher übergesiedelt war, ist der Bundesgerichtshof der (im damals angefochtenen Urteil vom Berufungsgericht vertretenen) Auffassung, daß mit dem Aufenthaltswechsel der Ehefrau ihr nachehelicher Unterhaltsanspruch nach dem Recht der Bundesrepublik zu beurteilen sei, nicht entgegengetreten, ohne allerdings die Frage selbst zu entscheiden (Urteil vom 18. November 1966 - IV ZR 50/65 - FamRZ 1967, 141).Dies findet seine Entsprechung darin, daß - wie in der Rechtsprechung anerkannt ist - auch der Unterhalt begehrende Ehegatte in einem solchen Fall das Verschulden des anderen Ehegatten nachträglich geltend machen und seinen Anspruch darauf stützen kann (BGHZ 34, 134, 152; BGH FamRZ 1967, 141, 142).
Die Verschuldenslage ist, wenn das anzuerkennende Scheidungsurteil des Gerichts der DDR - wie hier - keinen Schuldausspruch enthält und ein solcher auch nicht nachträglich in der Bundesrepublik erwirkt worden ist (vgl. dazu BGHZ 34, 134, 152), im Rahmen der Entscheidung über den Unterhaltsanspruch zu prüfen (BGH FamRZ 1967, 141, 142).
- BGH, 14.07.1964 - IV ZR 179/63
Interzonales Eherecht
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Der Bundesgerichtshof hat (in vor dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages ergangenen Entscheidungen) die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des Art. 17 EGBGB für die Bestimmung des Statuts des nachehelichen Unterhalts im innerdeutschen Kollisionsrecht abgelehnt und stattdessen auf den Grundsatz verwiesen, daß die in der Bundesrepublik ansässige Partei alle Rechte genießen soll, die ihr aus dem in Frage stehenden familienrechtlichen Verhältnis nach der hier geltenden Rechtsordnung zustehen würden, soweit dem nicht höhere Belange der Allgemeinheit entgegenstehen (BGHZ 34, 134, 151; vgl. auch BGHZ 42, 99, 108) [BGH 14.07.1964 - IV ZR 179/63].In früheren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Nichtanwendbarkeit des Art. 17 EGBGB im innerdeutschen Kollisionsrecht auch damit begründet, daß zwischen dem Ehescheidungsrecht in beiden Teilen Deutschlands keine Parität bestehe (BGHZ 38, 1, 3 f. [BGH 28.03.1962 - IV ZR 272/61]; 42, 99, 103 f. [BGH 14.07.1964 - IV ZR 179/63]).
- BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive …
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages wird zum Teil auch wie im internationalen Privatrecht die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit der Ehegatten unter Berücksichtigung der in der DDR mit Gesetz vom 20. Februar 1967 (GBl 1967 I 3) geschaffenen Staatsbürgerschaft der DDR und Anwendung der Grundsätze der effektiven Staatsangehörigkeit (vgl. dazu BGHZ 75, 32, 38 ff.) befürwortet (insbesondere: Heldrich NJW 1978, 2169;… Göppinger, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1853 ff.;… Palandt/Heldrich, BGB 41. Aufl. Vorbemerkung 14 vor Art. 7 EGBGB m.w.N.).Dieser Grundsatz kann nur dann zugunsten der Anwendung des Rechts der DDR durchbrochen werden, wenn dies im Hinblick auf bestehende oder nachwirkende Beziehungen zu deren Rechtsbereich aus Gründen der kollisionsrechtlichen Sachgerechtigkeit (vgl. dazu BGHZ 75, 32, 41) geboten ist.
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Dieser Auffassung, die den allgemein zum Recht auf Auskunft entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa: BGHZ 10, 385, 387) entspricht, ist das Berufungsgericht zu Recht gefolgt. - BGH, 25.09.1952 - IV ZR 110/51
Zuständigkeit in Ehesachen. Sowjetzone
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Im vorliegenden Fall war der die Scheidung begehrende Ehemann allerdings nicht auf die Gerichtsbarkeit der DDR angewiesen, sondern er hätte, da er bei Erhebung der Scheidungsklage seinen gewöhnlichen Aufenthalt bereits in der Bundesrepublik hatte, auch vor den Gerichten der Bundesrepublik auf Scheidung der Ehe klagen und gegebenenfalls den Ausspruch des (überwiegenden) Verschuldens der Ehefrau begehren können (BGHZ 7, 218, 221 f.). - BGH, 28.03.1962 - IV ZR 272/61
Sowjetzonales Ehescheidungsurteil
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
In früheren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Nichtanwendbarkeit des Art. 17 EGBGB im innerdeutschen Kollisionsrecht auch damit begründet, daß zwischen dem Ehescheidungsrecht in beiden Teilen Deutschlands keine Parität bestehe (BGHZ 38, 1, 3 f. [BGH 28.03.1962 - IV ZR 272/61]; 42, 99, 103 f. [BGH 14.07.1964 - IV ZR 179/63]). - BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 536/80
Ehelicher Unterhaltsanspruch in gemischt-nationaler Ehe
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Die Lebensumstände der Beteiligten, auf die das Unterhaltsrecht abstellt, bestimmen sich regelmäßig nach den im Aufenthaltsland gegebenen sozialen Verhältnissen (BGHZ 78, 288, 292). - BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80
Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente
Auszug aus BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Unterhaltsansprüche entstehen in jedem Zeitpunkt, in dem ihre Voraussetzungen vorliegen, neu (BGHZ 82, 246, 250 f.) [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 638/80]. - BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74
Haftbefehl in Berlin
- BGH, 09.05.1956 - IV ZR 201/55
Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile
- BGH, 21.06.1963 - V ZB 3/63
Güterstand der Sowjetzonenflüchtlinge
- BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78
Ausschluß des Versorgungsausgleichs
- BGH, 16.05.1979 - IV ZR 56/78
Beweiswürdigung bei Feststellung der Abstammung
- BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 675/80
Scheidung einer gemischtnationalen Ehe - Anwendbarkeit von deutschem oder …
- BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 697/80
Vollstreckungsabwehrklage gegen DDR-Titel
- BSG, 19.03.1976 - 11 RA 50/75
Unterhaltsanspruch - Geschiedene Frau - DDR - Maßgebliches Recht - Projektion
- BSG, 14.03.1979 - 1 RA 25/78
Geschiedene Eheleute - Anwendbares Recht - DDR-Recht - Scheidung durch …
- BSG, 29.07.1971 - 5 RJ 21/70
Unterhaltsanspruch - DDR-Ehe - Ansprüche der geschiedenen Frau - Wegzug aus der …
- OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 6 UF 141/80
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Es müssen diejenigen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs vorliegen, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind (näher Senatsurteil vom 22. September 1982 - IVb ZR 304/81 - FamRZ 1982, 1189, 1192). - BGH, 16.05.1984 - IVb ZB 810/80
Versorgungsausgleich bei Ehegatten aus der DDR
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01
Berücksichtigung eines Bankguthabens auf dem laufenden Girokonto beim Endvermögen
Insbesondere ist die Unterhaltspflicht nicht als einheitliche, sondern als eine sich ständig erneuernde, erst beim Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen zur Entstehung gelangende Verbindlichkeit aufzufassen, die mit jeder Zeiteinheit, in der ihre Voraussetzungen vorliegen, von neuem entsteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 85, 16, 25 und 82, 246, 250 ff.).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Zur Vorbereitung einer auf unerlaubte Handlung gestützten Schadensersatzforderung, mit der die Erstattung überzahlten Unterhalts verlangt werden soll, kann Auskunft nur begehrt werden, wenn die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches vorliegen, die von den nach dem Auskunftsbegehren zu offenbarenden wirtschaftlichen Verhältnissen unabhängig sind (Fortführung des Senatsurteils vom 22. September 1982 - IVb ZR 304/81 - FamRZ 1982, 1189, 1190).Ein unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch, sei es aufgrund der Bestimmungen der §§ 1580, 1605 BGB, sei es aufgrund von § 242 BGB, besteht nach dem Senatsurteil vom 22. September 1982 (IVb ZR 304/81 - FamRZ 1982, 1189, 1192) nur dann, wenn die Voraussetzungen des vorzubereitenden Unterhaltsanspruchs vorliegen, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen unabhängig sind.
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Diese Voraussetzungen hat das Berufungsgericht im vorliegenden Fall zu Recht bejaht, da die von der Klägerin behaupteten Tatsachen sämtlich im Wahrnehmungsbereich des Beklagten lagen und es diesem im Hinblick auf die ihm nach § 242 BGB obliegende unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht (Senatsurteil BGHZ 85, 16, 27 f.) zuzumuten ist, sich zu der gegnerischen Behauptung näher zu erklären (…vgl. BGH Urteil vom 20. Januar 1961 aaO.;… Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 138 Anm. D I a 2). - BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84
Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger …
Auch die jetzt in den genannten Bestimmungen gesetzlich geregelte Pflicht zur Auskunfterteilung beruht letztlich auf dem Grundsatz von Treu und Glauben (Senatsurteile vom 22. September 1982 - IVb ZR 304/81 - FamRZ 1982, 1189, 1192 und vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - FamRZ 1983, 473). - BGH, 09.02.1994 - XII ZR 220/92
Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht zusammenlebender Ehegatten
Dieser rechtliche Ausgangspunkt stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein, wonach ein Auskunftsanspruch nur besteht, wenn diejenigen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs vorliegen, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind (BGHZ 85, 16, 29). - OLG Düsseldorf, 30.07.1986 - 2 Ss OWi 290/86 Zu der geschichtlichen Entwicklung und zu der Reichweite dieser Bestimmung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. September 1982 (BGHZ 85, 16 ff = EzFamR EGBGB Art. 17 Nr. 2 = BGHF 3, 456) Stellung bezogen.
- BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92
Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments
Sie lehnen sich als deutsch-deutsche Kollisionsregeln an das nunmehr einheitlich geltende Internationale Privatrecht der Art. 3ff. EGBGB an, allerdings mit dem Unterschied, daß in deutsch-deutschen Fällen nicht auf das Heimatrecht, sondern stattdessen auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Anknüpfungsperson abgestellt (BGHZ 85, 16, 22; 91, 186, 194ff. [BGH 16.05.1984 - IVb ZB 810/80]) und auf kollisionsrechtliche Interessen der Beteiligten besondere Rücksicht genommen wird (BGHZ 91, 186, 196f.) [BGH 16.05.1984 - IVb ZB 810/80]. - BGH, 29.03.2006 - XII ZB 69/03
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe zu Zeiten der …
Insbesondere eine Anknüpfung an die in der ehemaligen DDR im Jahre 1967 geschaffene Staatsbürgerschaft der DDR (Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Februar 1967, GBl. I, S. 3) schied bereits deshalb aus, weil dies nicht der in der Bundesrepublik allein anerkannten staatsrechtlichen Lage entsprach, wonach die deutsche Staatsangehörigkeit nicht auf die Bürger der alten Bundesländer beschränkt war, sondern deren Schutzwirkungen von jedem Bürger der DDR in Anspruch genommen werden konnten, der sich in den Schutzbereich der alten Bundesrepublik begab (Senatsbeschluss BGHZ 85, 16, 22; vgl. dazu auch BVerfGE 36, 1, 30 f.). - BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 50/02 R
Geschiedenenwitwenrentenanspruch - Beitrittsgebiet - nachehelicher …
- BGH, 10.11.1993 - XII ZR 127/92
Unterhaltsansprüche des in der ehemaligen DDR zurückgebliebenen Ehegatten nach …
- OLG München, 21.06.1988 - 4 UF 29/88
Auskunfsverpflichtung bei Unterhaltsansprüchen nach §§ 58 ff. Ehegesetz (EheG) …
- BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 82/88
Auskunftspflicht nach § 144 Abs. 3 AFG
- OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 20 WF 81/99
Voraussetzungen erneuter Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 1945/99
Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der weiteren Beschwerde …
- BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 60/89
Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Ehescheidung nach DDR-Recht
- OLG Brandenburg, 20.09.2016 - 13 WF 219/16
Darlegungslast des um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden für das Nichtbestehen …
- BGH, 23.09.1992 - XII ZR 157/91
Bestimmung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung vor DDR-Beitritt
- BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 22/02 R
Geschiedenenwitwenrente - Ehescheidung nach DDR-Recht - internationales …
- BGH, 22.09.1988 - IX ZR 263/87
Zulässigkeit der Rechtswahl des DDR-Rechts bei Arbeitsverträgen
- BGH, 08.12.1993 - XII ZR 115/92
Maßgeblichkeit bundesdeutschen Rechts für den Anspruch auf nachehelichen …
- AG Coburg, 07.07.2020 - 1 F 199/19
Aufenthaltsbestimmungsrecht für minderjährige Tochter
- OLG Hamburg, 03.11.1995 - 2 WF 94/95
Unzulässigkeit des Auskunftsverlangens bei Fehlen eines Unterhaltsanspruchs
- BGH, 25.01.1995 - XII ZR 247/93
Anpassung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR aus Anlaß der Ehescheidung …
- OLG Zweibrücken, 12.12.1995 - 5 UF 49/95
Auslegung des Tenors eines klageabweisenden Urteil
- LG Köln, 18.12.2018 - 5 O 248/18
- BVerfG, 11.10.1995 - 1 BvR 1249/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- KG, 30.07.1992 - 16 UF 1959/92
Anwendbarkeit früheren DDR-Rechts bei Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen vor …
- BGH, 01.02.1995 - XII ZR 2/94
Bemessung des Unterhaltsanspruchs bei Verlegung des Wohnsitzes beider …
- OLG Karlsruhe, 18.07.1996 - 2 WF 67/96
PKH - Prozeßkostenhilfe - Zeitpunkt - Erfolgsaussicht - Rechtsverteidigung - …
- OLG Hamm, 29.12.2004 - 13 WF 348/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2003 - L 2 RI 306/99
Zuerkennung einer Geschiedenen-Witwenrente; Zahlung erst mit Ablauf des …
- OLG Köln, 10.09.1993 - 26 WF 33/93
Zum nachehelichen Unterhalt zwischen Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten des …
- OLG Saarbrücken, 14.02.2002 - 6 WF 114/01
Rechtsfolgen eines Unterhaltsverzichts
- OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 5 UF 106/99
Unterbrechung, Teilurteil, Darlegungslast, Einkommen, fiktives
- OLG Nürnberg, 22.07.1980 - 11 UF 57/79
Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn einer der Ehepartner in der …
- BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Bindungswirkung einer Entscheidung im Anerkennungsverfahren über eine …
- OLG Jena, 01.12.1993 - 4 (HS) U 95/93
Voraussetzungen der Entstehung eines Erbbaurechts; Bestimmung der maßgeblichen …
- OLG Frankfurt, 02.02.1983 - 1 UF 66/82
Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen eines …
- OLG Naumburg, 19.05.1993 - 2 U 495/92
Wirksamkeit eines Abzahlungskaufs eines Käufers aus der ehemaligen DDR
- OLG München, 30.07.1985 - 4 UF 385/84
Anspruch auf eidesstattliche Versicherung und Leistung von Unterhalt; …
- OLG Stuttgart, 22.01.1987 - 17 UF 136/86
- OLG Stuttgart, 16.12.1986 - 17 UF 57/86
- AG Schorndorf, 15.10.1997 - 5 F 374/96
Durchführung des Versorgungsausgleiches und nachehelicher Unterhalt; Ausschluss …
- OLG Karlsruhe, 18.07.1996 - 2 WF 69/96